Natürliche Personen vor Beeinträchtigungen und Verletzungen ihrer Persönlichkeitsrechte (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) zu bewahren ist die Aufgabe des Datenschutzes. Für den Datenschutz sind daher die Erhebung, die Verarbeitung und die Nutzung personenbezogener Daten relevant.
Nicht nur das Bundesdatenschutzgesetz, Landesdatenschutzgesetz bzw. der Richtlinien der EU definieren den Datenschutz. Je nach Geschäftsprozess, IT Service oder Verarbeitungsverfahren müssen auch weitere Gesetze, wie z.B. TKG, TMG, BetrVG, KWG, StGB beachtet werden.
Auch Normen, wie z.B. EN ISO/IEC 27001, 27002, 9000; ITIL, bewährte Verfahren und allgemein anerkannte Regeln finden im Datenschutz Anwendung.
Verstöße gegen das Datenschutzgesetz können durch den Gesetzgeber mit Bußgeldern bis zu 250.000 € und Freiheitsstrafe geahndet werden.
Auf Grund der Vorkommnisse der jüngsten Vergangenheit ist zu erwarten, dass durch Novellierungen noch schärfere Kontrollen und Strafen festgelegt werden. TÜV TRUST IT unterstützt sie, bei der Planung und Umsetzung vom Gesetzgeber geforderter Maßnahmen. Bei Bedarf übernehmen unsere Experten für sie die Aufgabe des betrieblichen Datenschutz-
beauftragten, führen Audits durch und unterstützen Sie bei der Erstellung von entsprechenden Dokumenten und Richtlinien.